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zur Leistung

Einbürgerung; Beantragung im Rahmen der Wiedergutmachung

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Sie ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.

Sie können wiedereingebürgert werden, wenn Ihnen in der Zeit des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde. Wenn Sie Abkömmling einer solchen Person sind, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Einbürgerung.

Wenn Sie die Voraussetzungen für die (Wieder-)Einbürgerung erfüllen, wird Ihnen eine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Danach besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht beifügen.

Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren Antrag auf (Wieder-)Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung schriftlich oder persönlich (Termin) bei Ihrer örtlich zuständigen Auslandsvertretung oder schriftlich und online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einreichen.

Hinweis:

Wenn Sie bereits in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte für ein Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit an die für Ihren Wohnsitz zuständige kommunale Staatsangehörigkeitsbehörde.

Synonyme: Artikel 116, Artikel 116 GG, Artikel 116 Grundgesetz, Ausbürgerung, ausgebürgert, Bundesverwaltungsamt, BVA, Einbürgerung, Nationalsozialismus, Staatsangehörigkeit, Staatsbürgerschaft, Verfolgung, Wiedereinbürgerung, Wiedergutmachung

Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Artikel 116Artikel 116 GGArtikel 116 GrundgesetzAusbürgerungausgebürgertBundesverwaltungsamtBVAEinbürgerungNationalsozialismusStaatsangehörigkeitStaatsbürgerschaftVerfolgungWiedereinbürgerungWiedergutmachung