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zur Leistung

Einbürgerung; Beantragung für ehemalige Deutsche im Ausland

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.

Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben und im Ausland leben, können Sie einen Antrag auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Wiedereinbürgerung) stellen.

Sofern Sie die Voraussetzungen für die Wiedereinbürgerung erfüllen, wird Ihnen eine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Danach besitzen Sie wieder die deutsche Staatsangehörigkeit.

Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht beifügen.

Ihren Antrag auf Wiedereinbürgerung können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder schriftlich beim BVA einreichen.

Synonyme: Auslandseinbürgerung, Deutsche Staatsangehörigkeit, Ehemalige Deutsche, Ehemalige deutsche Staatsangehörige, Einbürgerung, Ermessenseinbürgerung, Paragraph 13 Staatsangehörigkeitsgesetz, Staatsangehörigkeit verloren, Wiedereinbürgerung

Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AuslandseinbürgerungDeutsche StaatsangehörigkeitEhemalige DeutscheEhemalige deutsche StaatsangehörigeEinbürgerungErmessenseinbürgerungParagraph 13 StaatsangehörigkeitsgesetzStaatsangehörigkeit verlorenWiedereinbürgerung