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zur Leistung

Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Eigenwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000,00 Euro erhalten.

Synonyme: behindertengerechte Anpassung von Wohnraum, behindertengerechte Ausstattung, Eigenwohnungen schwer behinderte Menschen, Rampe für Rollstuhlfahrer, Wohnbauförderung, Wohnraumförderung, Wohnungsbauförderung

Lebenslagen: Allgemeines, Bauplanung, Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

behindertengerechte Anpassung von Wohnraumbehindertengerechte AusstattungEigenwohnungen schwer behinderte MenschenRampe für RollstuhlfahrerWohnbauförderungWohnraumförderungWohnungsbauförderung

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