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Informationen

zur Leistung

Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Zweck

Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Eigenwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000,00 Euro erhalten.

Gegenstand

Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.

Eigentümer können für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhalten.

Synonyme: behindertengerechte Anpassung von Wohnraum, behindertengerechte Ausstattung, Eigenwohnungen schwer behinderte Menschen, Rampe für Rollstuhlfahrer, Wohnbauförderung, Wohnraumförderung, Wohnungsbauförderung

Lebenslagen: Allgemeines, Bauplanung, Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

behindertengerechte Anpassung von Wohnraumbehindertengerechte AusstattungEigenwohnungen schwer behinderte MenschenRampe für RollstuhlfahrerWohnbauförderungWohnraumförderungWohnungsbauförderung

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