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Informationen

zur Leistung

Eheurkunde; Beantragung

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde, ggf. mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in EU-Staaten
  • Mehrsprachige Eheurkunde (diese gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören.
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem Register.

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Eheleute, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

Synonyme: Abschrift Eheurkunde, Ausdruck Eheurkunde, Ausstellung einer Eheurkunde, beglaubigte Abschrift, Beurkundung, Ehe, Eheregister, Eheurkunde, Eheurkunde beantragen, Eheurkunde bestellen, Heirat, Heiratsurkunde, Hochzeit, internationale Eheurkunde, Partnerschaftsurkunde, Personenstandsbescheinigungen, Personenstandsrecht, Personenstandsregister, Standesamtsangelenheiten, Trauung, Urkunde beantragen, Urkunde bestellen, Urkunde Standesamt, Vermählung

Lebenslagen: Nach der Heirat, Urkunden

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine Eheurkunde online beantragen.

Eheurkunde

Fristen:

Eheurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 80 Jahren aus den Eheregistern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.

Rechtsbehelf:

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

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