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Informationen

zur Leistung

Ehe- und Familienberatungsstellen; Beantragung einer Förderung

Zweck

In Bayern bieten über 100 staatlich geförderte, räumlich gut erreichbare Ehe- und Familienberatungsstellen ein hoch qualifiziertes Beratungsangebot an. Das Beratungsspektrum der Ehe- und Familienberatungsstellen umfasst neben der Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung, Vorbereitung auf Partnerschaft und Ehe, Sexualberatung und Aufklärung über Familienplanung im Sinne einer verantwortungsvollen Elternschaft auch Beratung von Alleinerziehenden, Beratung bei Gewalt in der Familie und grundsätzliche Beratung über soziale Hilfen für die Familie. Die Beratungsstellen führen diese Beratung konfessionsübergreifend in Einzel- und Gruppenberatung durch.

Ehe- und Familienberatung muss allen Bürgerinnen und Bürgern in Bayern in einer zumutbaren räumlichen Entfernung angeboten werden. Dies erfordert eine flächendeckende Versorgung. In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt, in der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Rahmenvereinbarung über die staatliche Förderung der Ehe- und Familienberatungsstellen ein Beratungsangebot besteht, soll auch in Zukunft zumindest eine Beratungsstelle existieren.

Gegenstand

Förderfähig sind die Personalausgaben für Fachkräfte, die in der Ehe- und Familienberatungsstelle tätig sind.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger und Antragsberechtigte sind die Partner der zugrundeliegenden Rahmenvereinbarung (Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie die bayerischen (Erz-)Diözesen).

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung erfolgt mit pauschalen Zuwendungen. Die Pauschalen werden aus dem prozentualen Durchschnitt der Fördersummen, die in den Jahren 2000 bis 2003 gewährt wurden, errechnet.

Synonyme:

Lebenslagen: Familiengründung, Familien- und Erziehungsberatung, Finanzielle und sonstige Hilfen, Häusliche Probleme, Sexualität und Schwangerschaft

Autor: Super-Admin