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Wenn Sie den Zuschuss erhalten wollen, müssen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag stellen.
Der Zuschuss ist für den Kauf folgender Gegenstände für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich möglich:
Sie müssen den Zuschuss nicht zurückzahlen.
Nicht förderfähig sind E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger
Antragsberechtigt sind:
Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder -anhänger.
Sie erhalten den Zuschuss nicht, wenn Sie das E-Lastenfahrrad oder den E-Lastenfahrradanhänger bestellen, bevor Ihnen der Bewilligungsbescheid vorliegt. Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate und beginnt, sobald Sie den Bewilligungsbescheid des BAFA erhalten.
Sie sind verpflichtet, öffentlichkeitswirksam über die Förderung zu informieren, insbesondere auf den geförderten Rädern und – sofern möglich - auf ihrer Internetseite. Darüber hinaus müssen Sie ihr Vorhaben und die erzielten Ergebnisse öffentlich dokumentieren. Dies betrifft insbesondere Informationen zur Abschaffung oder Stilllegung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sowie zu den Einsatzzwecken und Fahrleistungen der geförderten Räder.
Die geförderten Gegenstände müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Sie müssen sie mindestens 3 Jahre im Sinne der Förderrichtlinie betreiben. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen Sie Rad und Anhänger nicht außer Betrieb nehmen, sonst müssen Sie den Zuschuss zurückzahlen.
Um die geförderten Gegenstände verkaufen zu können, muss das BAFA zustimmen. Das ist nur möglich,
Synonyme: Anschaffung, Antrag, BAFA, beantragen, Beantragung, BMU, Bundesamt, Bundesumweltministerium, E-Lastenanhänger, E-Lastenfahrrad, E-Lastenfahrradanhänger, Erwerb, Förderprogramm, Förderung, Kauf, Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung, Lastenpedelec, Nationale Klimaschutzinitiative, Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Zuschuss, Zuwendung
Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Fuhrpark
Autor: Super-Admin
Sie können die Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr online beantragen.
Gegen den Bescheid der Bewilligungsbehörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhoben werden.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/e-lastenfahrraeder-und-anhaenger-fuer-unternehmer-und-kommunen-beantragung-eines-zuschusses/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:28:21
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