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zur Leistung

Drittkräfte an staatlichen Schulen; Beantragung der Einstellung

Bildung ist einer der maßgebenden Faktoren für eine gelingende Integration. Der Freistaat Bayern ermöglicht seit dem Jahr 2016 ergänzende Sprachförderangebote und andere schulische Integrationsprojekte. Mit den sogenannten "Mitteln für Drittkräfte" werden Personen eingestellt, die unterrichtsbegleitend insbesondere Sprachförderangebote sowie interkulturelle Projekte durchführen.

Synonyme:

Lebenslagen: Allgemeines, Besoldung und Vergütung, Personalauswahl, Personalcontrolling, Personalmanagement, Personalrechtliche Rahmenbedingungen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Antragsunterlagen sollen frühzeitig vor dem beabsichtigten Beschäftigungsbeginn bei der Regierung eingereicht werden, damit die Vertragsausfertigung und die Entgeltauszahlung zeitgerecht erfolgen können.

Rechtsbehelf:

Klage zum Arbeitsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete: