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zur Leistung

Disziplinarverfahren im Justiz- und Justizvollzugsdienst; Erhebung einer Disziplinarklage und Vertretung vor Gericht

Soweit schwere Disziplinarverstöße dieser Personen vorliegen, führt die Generalstaatsanwaltschaft die Disziplinarverfahren selbst, erhebt Disziplinarklage und vertritt diese vor dem zuständigen Verwaltungs- oder Richterdienstgericht.

Synonyme:

Lebenslagen: Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht, Dienstrechtliche Rahmenbedingungen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

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zuständige Ämter/Sachgebiete:

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