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zur Leistung

Digitalfunk BOS; Anmeldung von ortsfesten Funkanlagen und Sirenensteuereinheiten

Ortsfeste Funkanlagen und Sirenensteuereinheiten im Digitalfunk BOS sind Funkanlagen, die während ihres bestimmungsmäßigen Gebrauches keine Ortsveränderung erfahren und deren Standort durch die Angabe geographischer Koordinaten eindeutig bestimmt werden können. Ortsfeste Funkanlagen kommen in BOS-Dienststellen (Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgabe) zum Einsatz und ermöglichen diesen die Anbindung an das BOS-Digitalfunknetz. Sirenensteuereinheiten kommen im Geltungsbereich einer BOS-Dienststelle zum Einsatz und ermöglichen die digitale Steuerung der Sirenenalarmierung im Digitalfunknetz.

Für die Planung und Errichtung sowie die Einhaltung der Vorgaben aus der Frequenzzuteilung und der Umsetzung des rückwirkungsfreien Aufbaus ist die jeweilige BOS-Dienststelle verantwortlich. Die Autorisierte Stelle Bayern (AS BY) begleitet das von der BDBOS vorgegebene Anmeldeverfahren für bayerische BOS. Durch die Festlegung der Antennenparameter (Höhe, Ausrichtung, Art und Dämpfung) und die Prüfung der zurückgemeldeten, tatsächlich umgesetzten Werte, stellt die AS BY sicher, dass ortsfeste Funkanlagen und Sirenensteuereinheiten möglichst rückwirkungsfrei in das BOS-Digitalfunknetz integriert werden.

Synonyme: Fixed Radio Terminal

Lebenslagen: Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Katastrophenschutz

Autor: Super-Admin

Fristen:

Ortsfeste Funkanlagen (FRT) werden zusammen mit den Sirenensteuereinheiten (TSE) in einem festen, zwei-monatigen Anmeldezyklus bei der BDBOS/BNetzA angemeldet. Diese Fristen müssen durch die Antragstellenden bei den Zeitläufen bis zur Inbetriebnahme berücksichtigt werden. Eine Inbetriebnahme eines FRT bzw. eines TSE ohne Vorliegen einer Frequenzzuteilung ist nicht statthaft.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Fixed Radio Terminal

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