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Informationen

zur Leistung

Digitalfunk; Beantragung einer staatlichen Förderung für Endgeräte

Zweck

Zuwendungen werden für die Erstbeschaffung von digitalen TETRA-Endgeräten zur Teilnahme am Betrieb des digitalen Sprech- und Datenfunksystems der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Bayern in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gewährt. Sie sollen den Zuwendungsempfängern die für den Umstieg vom Analogfunk zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk notwendigen Beschaffungen ermöglichen.

Mittlerweile ist der erste Teil der Endgeräteförderung, die Ausstattung von Fahrzeugen und Funktionen mit Fahrzeugfunkgeräten MRT, Handfunkgeräten HRT und Festfunkstellen FRT weitestgehend abgeschlossen. Der Fokus liegt damit auf dem zweiten Teil, der Förderung von Alarmmeldeempfängern (Pagern) und Sirenensteuergeräten für den Umstieg von der analogen zur digitalen Alarmierung.

Gegenstand und Zuwendungsempfänger

Die Förderung unterstützt

  • die Kommunen für ihre Feuerwehren mit den örtlichen und überörtlichen Fahrzeugen und ihre besonderen Führungsdienstgrade, sowie die von ihnen vorab benannten örtlichen Einsatzleiter,
  • die Durchführenden des Landrettungsdienstes und des Luftrettungsdienstes für die land-gebundenen Einsatzfahrzeuge und Luftfahrzeuge und ihr Personal,
  • die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns für die Notärzte, Leitenden Notärzte und Außenärzte und für deren als Einsatz- und Kommandofahrzeuge staatlich anerkannte privaten Kraftfahrzeuge sowie
  • die freiwilligen Hilfsorganisationen für ihre Katastrophenschutzfahrzeuge und ihr Personal bei der erstmaligen Beschaffung digitaler Funkgeräte im Rahmen des Umstiegs vom Analogfunk zum digitalen BOS-Funk.

Im Sonderförderprogramm Digitalfunk sind die mit digitalen Endgeräten auszustattenden Fahrzeuge und Funktionen sowie die Gerätearten und der jeweilige Ausstattungsumfang festgelegt.

Art und Höhe

Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen, die neben dem Endgerät auch vorab festgelegtes Zubehör umfassen. Die Förderung ist innerhalb der Festbeträge auf maximal 80 % der tatsächlichen Endgerätekosten beschränkt.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Synonyme:

Lebenslagen: Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Förderprogramme, Fuhrpark, Hardware, Zivil- und Katastrophenschutz

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Verwendungsbestätigung bei Gewährung einer Zuwendung nach dem Sonderförderprogramm Digitalfunk online übermitteln.

Förderung Digitalfunk - Anlage 4 - Verwendungsbestätigung bei Gewährung einer Zuwendung nach dem Sonderförderprogramm Digitalfunk

Bayerische Kommunen, Durchführende des Landrettungsdienstes und des Luftrettungsdienstes, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die freiwilligen Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes können eine Zuwendung für die Erstbeschaffung von Endgeräten für den digitalen BOS-Funk online beantragen.

Förderung Digitalfunk - Anlage 3.1 - Antrag Zuwendungsgewährung mit Anlage 3.5 Alarmempfänger

Bayerische Kommunen, Durchführende des Landrettungsdienstes und des Luftrettungsdienstes, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die freiwilligen Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes können eine Zuwendung für die Erstbeschaffung von Endgeräten für den digitalen BOS-Funk online beantragen.

Förderung Digitalfunk - Anlage 3.1 - Antrag Zuwendungsgewährung mit Anlage 3.7 Sirenensteuerung

Fristen:

Das Sonderförderprogramm Digitalfunk ist bis zum 31.12.2024 befristet. Bei Bedarf wird es über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert.

Rechtsbehelf:

verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete: