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zur Leistung

Digitale Plattform; Mitteilgung von Informationen über registrierte Anbieter

Als Betreibende von digitalen Plattformen sind Sie verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Informationen über Transaktionen Ihrer registrierten Anbieterinnen und Anbieter offenzulegen. Konkret geht es dabei um die Vergütungen, die diese durch die Nutzung der Plattform erzielen.

Auf digitalen Plattformen können Anbieterinnen und Anbieter beispielsweise Ferienwohnungen vermieten, Lieferdienste anbieten oder Waren verkaufen.

Zu den meldepflichtigen Informationen gehören unter anderem Name, Anschrift und Steueridentifikationsnummer der Anbieterin oder des Anbieters.

Zudem müssen Sie als Betreiber oder Betreiber dem BZSt die von jeder Anbieterin und jedem Anbieter erzielten Vergütungen und Tätigkeiten mitteilen. Diese müssen Sie in der Meldung je Quartal angeben.

Gebühren, Provisionen oder Steuern, die Sie einbehalten oder berechnen, müssen Sie gesondert, ebenfalls je Quartal, angeben.

Sie sind verpflichtet, die gesammelten Informationen auf Richtigkeit zu überprüfen. Bei unrichtigen Angaben müssen Sie die Anbieterin oder den Anbieter dazu auffordern, die Informationen zu berichtigen und zu belegen.

Meldepflichtig sind Anbieterinnen und Anbieter dann, wenn sie

  • im Meldezeitraum eine relevante Tätigkeit erbracht oder
  • eine Vergütung für eine bereits erbrachte Tätigkeit erzielt haben.

Meldepflichtige Anbieterinnen und Anbieter sind sowohl Personen als auch Unternehmen,

  • die in Deutschland ansässig sind beziehungsweise relevante Tätigkeiten in Bezug auf unbewegliches Vermögen in Deutschland erbracht haben, wie auch solche,
  • die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind beziehungsweise relevante Tätigkeiten in Bezug auf unbewegliches Vermögen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbracht haben.
  • Darüber hinaus greifen die Meldevorschriften nicht nur für europäische Plattformbetreibende, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch für Betreibende von Plattformen aus Drittstaaten.

Die Meldung der Daten der Anbieterinnen und Anbieter Ihrer Plattform wird als vollautomatischer Datenaustausch über eine Massendatenschnittstelle vollzogen. Die Freischaltung für die Massendatenschnittstelle kann online über das BZStOnline-Portal beantragt werden.

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Lebenslagen: Anmeldepflichten, Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das BZStOnline-Portal bietet Formulare, Profile, Massendaten für Privatpersonen, Unternehmen und deren Stellvertretung, Steuerberatung, Banken und Versicherungen sowie Angehörige der Verwaltung.

Freischaltung für die Massendatenschnittstelle "Digitaler Posteingang (DIP)" des Bundeszentralamt für Steuern online beantragen

Fristen:

Die Meldepflicht ist einmal jährlich für den zurückliegenden Meldezeitraum bis zum 31. Januar des Folgejahres zu erfüllen, in dem die Anbieterin oder der Anbieter als meldepflichtig identifiziert worden ist.

Rechtsbehelf:

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

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Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.