Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Digitale Plattform; Beantragung einer Auskunft zum Vorliegen einer Plattform oder relevanter Tätigkeiten

Als Betreiberin oder Betreiber digitaler Plattformen sind Sie verpflichtet, steuerrelevante Daten Ihrer registrierten Anbieterinnen und Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.

Relevante Tätigkeiten auf einer Plattform sind:

  • Vermietung von unbeweglichem Vermögen, beispielsweise Büroräume, Parkplätze
  • Erbringung von persönlichen Dienstleistungen beispielsweise Transport, Lieferservice, Nachhilfe
  • Verkauf von Waren, gebraucht oder Neuware
  • Vermietung von Verkehrsmitteln aller Art

Die Meldepflicht betrifft digitale Plattformen, über die Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.

Wenn Sie eine Internetseite betreiben und nicht sicher sind, ob es sich um eine Plattform handelt oder relevante Tätigkeiten betroffen sind, können Sie beim BZSt eine Auskunft beantragen.

Synonyme: Anbieter, Anbieterin, DAC7, DAC-7 Richtlinie, Meldepflicht, Onlineplattform, Onlineplattformbetreiber, Onlineplattformbetreiberin, Plattform, Plattformbetreiber, Plattformbetreiberin, Plattformen-Steuertransparenzgesetz, PStTG, relevante Tätigkeit, steuerliche Transparenz, Steuerlücken

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das BZSt-Online-Portal bietet Formulare, Profile, Massendaten für Privatpersonen, Unternehmen und deren Stellvertretung, Steuerberatung, Banken und Versicherungen sowie Angehörige der Verwaltung.

Antrag auf Auskunft zum Vorliegen einer Plattform oder relevanter Tätigkeiten (DAC7) online stellen

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AnbieterAnbieterinDAC7DAC-7 RichtlinieMeldepflichtOnlineplattformOnlineplattformbetreiberOnlineplattformbetreiberinPlattformPlattformbetreiberPlattformbetreiberinPlattformen-SteuertransparenzgesetzPStTGrelevante Tätigkeitsteuerliche TransparenzSteuerlücken

Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.