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Medizinische Gutachten und Zeugnisse zur Überprüfung der Dienstunfähigkeit können u.a. folgendes beinhalten:
Der/die Dienstvorgesetzte entscheidet über das Vorliegen:
Die Ernennungsbehörde entscheidet über das Vorliegen:
Synonyme:
Lebenslagen: Personalrechtliche Rahmenbedingungen
Autor: Super-Admin
Die oder der Dienstvorgesetzte soll, wenn aus ihrer oder seiner Sicht Anhaltspunkte für eine dauerhafte Dienstunfähigkeit der Beamtin oder des Beamten gegeben sind, spätestens aber nach einem zusammenhängenden Zeitraum krankheitsbedingter Fehlzeiten von drei Monaten innerhalb der letzten sechs Monate ein Zeugnis der zuständigen Medizinischen Untersuchungsstelle über die dauerhafte Dienstunfähigkeit der Beamtin oder des Beamten einholen.
Die oder der Dienstvorgesetzte trifft die Entscheidung über die Feststellung der Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit auf der Grundlage des amtsärztlichen Zeugnisses. Der Beamte/die Beamtin können gegen diese Entscheidung Widerspruch oder Klage erheben.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/dienstunfaehigkeit-beantragung-der-untersuchung-zur-feststellung-der-dauerhaften-dienstunfaehigkeit-bayerischer-beamtinnen-beamten/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:27:32
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