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Informationen

zur Leistung

Dienstunfähigkeit; Beantragung der Untersuchung zur Feststellung der dauerhaften Dienstunfähigkeit bayerischer Beamtinnen/Beamten

Medizinische Gutachten und Zeugnisse zur Überprüfung der Dienstunfähigkeit können u.a. folgendes beinhalten:

  • Prüfung, ob die Beamtin, der Beamte gesundheitlich in vollem Umfang dauerhaft zur Erfüllung ihrer/seiner Dienstpflicht in der Lage ist.
  • Empfehlung von medizinischen oder therapeutischen Maßnahmen, wenn diese noch nicht ausgeschöpft sind.
  • Darlegung gesundheitsbezogener Leistungseinschränkungen (positives und negatives Leistungsbild), bzw. Funktionseinschränkungen und die Prognose über die voraussichtliche Dauer.

Der/die Dienstvorgesetzte entscheidet über das Vorliegen:

  • der Dienstfähigkeit
  • der dauerhaften Dienstunfähigkeit

Die Ernennungsbehörde entscheidet über das Vorliegen:

  • einer begrenzten Dienstfähigkeit/Teildienstfähigkeit
  • anderweitiger Verwendungsmöglichkeiten
  • einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung
  • die Voraussetzungen für die Anordnung medizinischer bzw. therapeutischer Maßnahmen

Synonyme:

Lebenslagen: Personalrechtliche Rahmenbedingungen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die oder der Dienstvorgesetzte soll, wenn aus ihrer oder seiner Sicht Anhaltspunkte für eine dauerhafte Dienstunfähigkeit der Beamtin oder des Beamten gegeben sind, spätestens aber nach einem zusammenhängenden Zeitraum krankheitsbedingter Fehlzeiten von drei Monaten innerhalb der letzten sechs Monate ein Zeugnis der zuständigen Medizinischen Untersuchungsstelle über die dauerhafte Dienstunfähigkeit der Beamtin oder des Beamten einholen.

Rechtsbehelf:

Die oder der Dienstvorgesetzte trifft die Entscheidung über die Feststellung der Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit auf der Grundlage des amtsärztlichen Zeugnisses. Der Beamte/die Beamtin können gegen diese Entscheidung Widerspruch oder Klage erheben.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: