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zur Leistung

Deutsches Kulturgut; Beantragung einer Förderung für wissenschaftliches Projekt zur Erhaltung, Erforschung und Vermittlung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Projekte zur wissenschaftlichen Erforschung der deutschen Vergangenheit in

  • den ehemaligen Ostprovinzen des Deutschen Reichs und
  • den Siedlungsgebieten der Deutschen in den Staaten
    • Ostmitteleuropas,
    • Osteuropas,
    • Südosteuropas und
    • Zentralasiens.

Ihr Projekt untersucht das deutsche Kulturerbe des östlichen Europa zwischen Mittelalter und Gegenwart. Die Förderung des akademischen Nachwuchses, internationale Kooperationen, Interdisziplinarität und Öffentlichkeitswirksamkeit werden begrüßt. Die Erforschung des deutschen Kulturerbes sollte nach Möglichkeit in Kooperation mit Einrichtungen und Akteuren aus dem östlichen Europa durchgeführt werden.

Sie können eine Förderung beispielsweise für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Monografische Untersuchungen und andere Forschungsprojekte,
  • Fachtagungen, Symposien, Konferenzen, Workshops,
  • Sommerakademien und ähnliche universitäre Veranstaltungen,
  • Erarbeitung von Lexika, Fachwörterbüchern, thematischen und regionalen Fachbibliographien etc. mit dem Ziel der Veröffentlichung,
  • Quellenerschließungen, einschließlich wissenschaftlicher Analyse,
  • Projekte im Bereich der Digitalisierung des Kulturerbes
  • Veröffentlichung wissenschaftlicher Werke in gedruckter Form oder im Internet

Keine Förderung bekommen Sie für:

  • universitäre Abschlussarbeiten und Dissertationen
  • Gründung neuer Buchreihen

Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektausgaben zu tun haben. In einem Abschlussbericht müssen Sie Aussagen zu den geleisteten Arbeiten und der Erreichung der Projektziele treffen. Ihren Antrag reichen Sie schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:

Sie können außerdem Projekte der kulturellen Vermittlung und der Erhaltung deutscher Kulturgegenstände im Rahmen der Kulturförderung nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) bei der BKM sowie den Bundesländern beantragen.

Synonyme:

Lebenslagen: Bildung und Kultur, Kulturelle Angebote

Autor: Super-Admin

Fristen:

  • Antragstellung:
    • mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
  • Nachweis über Verwendung der Mittel:
    • in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Projektende

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage