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zur Leistung

Deutsches Kulturgut; Beantragung einer Förderung für Projekt zur kulturellen Vermittlung, Sicherung und Erhaltung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Projekte zur kulturellen Vermittlung sowie Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturgutes.

Projekte der kulturellen Vermittlung dienen der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens. Dies erreichen Sie durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland.
Sie können eine Förderung zum Beispiel für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Ausstellungen
  • Tagungen, Seminare und Workshops
  • Angebote für Multiplikatoren
  • Angebote der Bildungs- und Jugendarbeit
  • kulturelle Veranstaltungen zu den Themen Musik Literatur, Theater
  • populärwissenschaftliche Print- und Onlinepublikationen
  • Filme, Ton- und weitere digitale Datenträger; Online-Dokumentationen

Die Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturgutes dient der Bewahrung von Bau- und Kulturdenkmälern sowie sonstiges Kulturgut-Gegenständen. Diese müssen einen Bezug zu Kultur und Geschichte der Deutschen in den jeweiligen Regionen haben.
Sie können insbesondere für folgende Maßnahmen eine Förderung bekommen:

  • Substanzerhaltung von unbeweglichem, kulturhistorisch bedeutsamem Kulturgut vor Ort, zum Beispiel durch Restaurierung,
  • digitale Rekonstruktionen bedeutender Bau- und Kulturdenkmäler,
  • Sicherung von bibliothekarischen und archivarischen Beständen vor Ort durch
    • Digitalisierung
    • Restaurierung.

Keine Förderung bekommen Sie für:

  • Maßnahmen, die über die Erhaltung und Sicherung der ursprünglichen Bauart und Ausgestaltung hinausgehen beispielsweise
    • Umbauten
    • Erweiterungen
    • Veränderungen
  • andere Maßnahmen, die keine Denkmalpflege sind beispielsweise
    • Neubau
    • Rekonstruierung statt Restaurierung.

Sie können ausländische Kooperationspartner in Ihr Projekt einbeziehen. Ebenso können Sie Ihr Projekts im Ausland durchführen. Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben. Ihren Antrag reichen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:
Für Projekte der kulturellen Vermittlung bestehen weitere Möglichkeiten der Förderung. Die Kulturreferate der Länder fördern Projekte, die auf bestimmte Regionen im östlichen Europa ausgerichtet sind:

  • Pommern und Ostbrandenburg
  • Ostpreußen und das Baltikum
  • Westpreußen, das Posener Land und Mittelpolen
  • Schlesien
  • Oberschlesien
  • böhmische Länder (Böhmen, Mähren, Mährisch-Schlesien)
  • Siebenbürgen
  • Donauraum
  • Deutsche aus Russland und anderen Staaten der ehemaligen Sowjetunion

Synonyme: Bildungsarbeit, BKGE, BKM, deutsche Kultur, deutsche Siedlungsgebiete, deutsches Kulturerbe, Deutsches Reich, digitale Rekonstruktion, Jugendarbeit, Kulturaustausch, Kulturdenkmal, kulturelle Begegnung, kultureller Austausch, kulturelles Erbe, kulturelle Vermittlung, Kulturguterhalt, Kulturvermittlung, Ostbrandenburg, Osteuropa, Ostpreußen, Posen, Restaurierung, Schlesien, Substanzerhaltung, Südosteuropa, Westpreußen

Lebenslagen: Bildung und Kultur, Kulturelle Angebote

Autor: Super-Admin

Fristen:

  • Antragstellung:
    • mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
  • Nachweis über Verwendung der Mittel:
    • innerhalb von 6 Monaten nach Projektende

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Synonyme:

BildungsarbeitBKGEBKMdeutsche Kulturdeutsche Siedlungsgebietedeutsches KulturerbeDeutsches Reichdigitale RekonstruktionJugendarbeitKulturaustauschKulturdenkmalkulturelle Begegnungkultureller Austauschkulturelles Erbekulturelle VermittlungKulturguterhaltKulturvermittlungOstbrandenburgOsteuropaOstpreußenPosenRestaurierungSchlesienSubstanzerhaltungSüdosteuropaWestpreußen

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