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zur Leistung

Deutscher Kurzfilmpreis; Beantragung von Mitteln für Folgevorhaben

Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen, können Sie Filmpreismittelerhalten, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten Länge verwenden dürfen.
Die Verwendung von Mitteln des Deutschen Kurzfilmpreises für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt.
Diese finanzielle Förderung müssen Sie nicht zurückbezahlen.

Synonyme: BKM, Deutscher Kurzfilmpreis, FFA, FFG, FFR, Filmförderung, Filmförderungsanstalt, Filmförderungsgesetz, Filmpreis, Filmpreismittel, Fördermittel, Herstellung Kurzfilme, Kulturstaatsminister, Kulturstaatsministerin, Kurzfilm, Kurzfilmförderung, Kurzfilmpreis, Produktionsförderung, Projektentwicklung

Lebenslagen: Förderungen auf Bundesebene

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Folgevorhaben Deutscher Kurzfilmpreis online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.

Rechtsbehelf:

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BKMDeutscher KurzfilmpreisFFAFFGFFRFilmförderungFilmförderungsanstaltFilmförderungsgesetzFilmpreisFilmpreismittelFördermittelHerstellung KurzfilmeKulturstaatsministerKulturstaatsministerinKurzfilmKurzfilmförderungKurzfilmpreisProduktionsförderungProjektentwicklung