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Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Filmpreismittel zuerkannt, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Filmprojekte verwenden dürfen. Die Verwendung der Mittel für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt. Diese finanzielle Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben.
Wem werden die Filmpreismittel zuerkannt?
Sie müssen den Antrag für ihr neues Vorhaben innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Prämie zuerkannt wurde, stellen.
Beispiel:
Ihr Film wurde im Mai 2019 mit dem deutschen Filmpreis ausgezeichnet. Die Frist für die Einreichung des neuen Vorhabens endet am 31.12.2021.
Sie dürfen mit den Filmpreismitteln bis zu 4 Projekte realisieren.
Synonyme: BKM, Deutscher Filmpreis, DFP, FFA, FFR, Filmförderung, Filmförderungsanstalt, Filmpreis, Filmpreis Folgevorhaben, Filmpreismittel, Folgevorhaben, Fördermittel, Herstellung programmfüllender Kinderfilme, Herstellung programmfüllender Kinofilme, Lola, Prämien Deutscher Filmpreis, Produktionsförderung, Projektentwicklung
Lebenslagen: Förderungen auf Bundesebene
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
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