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Der Einigungsvertrag regelt, dass in der DDR staatlich anerkannte berufliche Abschlüsse oder erworbene Befähigungsnachweise einander gleichstehen und die gleichen Berechtigungen verleihen, wenn sie gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit wird auf Antrag von der zuständigen Stelle festgestellt.
DDR-Facharbeiterabschlüsse stehen in der Regel den bundesdeutschen Ausbildungsberufen gleich, ohne dass es einer formellen Anerkennung bedarf. Im Einzelfall ist auf Antrag eine Bescheinigung der Gleichstellung möglich. Ein neues Prüfungszeugnis wird jedoch nicht ausgestellt.
Eine Zuordnung von DDR-Meisterabschlüssen zu IHK-Fortbildungsprüfungen kann überprüft und auf Antrag festgestellt werden. Bei einer möglichen Gleichstellung erhalten Sie eine Bescheinigung, aus der Ihr DDR-Beruf und der entsprechende BRD-Beruf hervorgeht.
Wenn es sich um einen DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss handelt, der der Industrie, dem Handel oder dem Dienstleistungsgewerbe zuzuordnen ist, dann ist die Industrie- und Handelskammer zuständig. Eine Antragstellung erfolgt in der örtlichen IHK, in deren Einzugsbereich der Wohnsitz des Antragstellers ist.
Synonyme:
Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation
Autor: Super-Admin
Wenn Sie einen DDR-Facharbeiterabschluss bzw. einen DDR-Meisterabschluss erworben haben, kann dieser auf inhaltliche Gleichwertigkeit eines bundesdeutschen Ausbildungsberufes bzw. IHK-Fortbildungsabschlusses geprüft werden. Den Online-Antrag können Sie bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer stellen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/ddr-facharbeiterabschluss-oder-meisterabschluss-beantragung-der-pruefung-der-gleichwertigkeit/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:27:15
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