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Die Datenschutz-Grundverordnung, das Bayerische Datenschutzgesetz und das Bundesdatenschutzgesetz sowie eine Vielzahl von spezialgesetzlichen Regelungen wollen die Bürger davor schützen, dass sie durch die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt werden.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen. Dazu gehören beispielsweise Name, Kontaktdaten, Geburtstag und -ort, Schulbildung, Beruf, Hobby, Konsumverhalten, Äußerungen, Beurteilungen, Bilder einer Person, Einkommen, Kreditwürdigkeit, Vermögensverhältnisse einer Person.
Besonders geschützt sind die sog. besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Darunter fallen Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse oder weltanschauliche Überzeugung, die Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische und biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
Ihre Daten werden stets geschützt, wenn sie automatisiert oder nicht automatisiert in einem Dateisystem (also z.B. auch in Karteien oder Ordnern) verarbeitet werden. Nur bei öffentlichen Stellen werden auch unsystematisch verarbeitete Daten geschützt.
Nicht vom Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung, des Bayerischen Datenschutzgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes erfasst sind Daten, die ausschließlich im Rahmen von persönlichen oder familiären Tätigkeiten verarbeitet werden. Allerdings ist der persönliche oder familiäre Kreis überschritten, wenn beispielsweise persönliche Daten im Internet veröffentlicht werden.
Eine Erlaubnis kann sich aus einer Rechtsvorschrift oder Ihrer Einwilligung ergeben.
So erlaubt die Datenschutz-Grundverordnung eine Verarbeitung Ihrer Daten insbesondere im Rahmen von Vertragsverhältnissen, z. B. Arbeits-, Versicherungs- oder Kaufverträgen, soweit die Datenverarbeitung hierfür erforderlich ist. Dies gilt auch für vertragsähnliche Verhältnisse wie Bewerbungsverfahren oder Vereinsmitgliedschaften. Eine Verarbeitung Ihrer Daten ist auch zulässig, wenn dies zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist (etwa für steuerliche Zwecke).
Sofern Ihre entgegenstehenden Interessen nicht überwiegen, ist eine Verarbeitung Ihrer Daten, wenn diese nicht durch eine Behörde vorgenommen wird, auch dann zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten besteht.
Wird die Verarbeitung Ihrer Daten auf Ihre Einwilligung gestützt, so muss der Verantwortliche nachweisen können, dass Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben. Zuvor müssen Sie in klarer und einfacher Sprache auf den Zweck und die Art der Verarbeitung Ihrer Daten hingewiesen werden, weitere formelle Anforderungen ergeben sich aus der Datenschutz-Grundverordnung.
Die Stelle, die Ihre Daten verarbeitet, wird in der Datenschutz-Grundverordnung als Verantwortlicher bezeichnet. Sie haben gegenüber diesem Verantwortlichen folgende Rechte:
Die Bürger können sich kostenfrei und auf Wunsch vertraulich bei Datenschutzfragen oder -problemen an die zuständigen Aufsichtsbehörden wenden, wenn sie sich über Datenschutzverletzungen beschweren wollen. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde prüft die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht ist die bayernweit zuständige Aufsichtsbehörde für den nicht öffentlichen Bereich, also die Privatwirtschaft, freiberuflich Tätige, Verbände und Vereine.
Synonyme: Internet-Recht
Lebenslagen: Datenschutz, Datenschutz und Zugangssicherheit, IT-Sicherheit, Schutz personenbezogener Daten
Autor: Super-Admin
Mit dem Online-Beschwerde-Formular können Sie Datenschutzverstöße bayerischer verantwortlicher Stellen einfach und sicher beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht melden.
Mit dem Online-Beschwerde-Formular können Sie Datenschutzverstöße bayerischer verantwortlicher Stellen einfach und sicher melden.
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