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zur Leistung

Chemikaliengesetz; Beantragung der Bescheinigung über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis

Laboratorien (Prüfeinrichtungen), die nicht-klinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen von Stoffen oder Gemischenvornehmen, müssen diese unter Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) durchführen, wenn die Ergebnisse der Sicherheitsprüfungen eine Bewertung der möglichen Gefahren der Stoffe oder Gemische für Mensch und Umwelt in einem Zulassung-, Erlaubnis-, Registrierungs-, Anmelde- oder Mitteilungsverfahren ermöglichen sollen (§ 19a Abs. 1 Chemikaliengesetz (ChemG).

Synonyme: Biologische Untersuchungen, Chemikaliensicherheit, Gefahrstoffrecht, Tierversuche, Umweltlabor

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Biologische UntersuchungenChemikaliensicherheitGefahrstoffrechtTierversucheUmweltlabor