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zur Lebenslage

Chancengleichheit

Übergeordnete Lebenslage: Gesellschaft und Politik

Kategorie: Buerger

Langbeschreibung

Chancengleichheit bezeichnet das Recht auf eine gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen. Dazu gehört das Verbot von Diskriminierung z. B. aufgrund des Geschlechtes, des Alters, der Religion oder der sozialen Herkunft.

Autor: Super-Admin