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zur Leistung

Bußgeldbescheid bei Verkehrsordnungswidrigkeit; Einspruch

Bei Erhalt eines Bußgeldbescheides wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit können Sie binnen zwei Wochen Einspruch bei der Verwaltungsbehörde einlegen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Über den zulässigen Einspruch entscheidet das Amtsgericht, wenn die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid aufrechterhält und die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellt. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat, in bestimmten Fällen auch das Amtsgericht des Begehungsortes oder des Wohnorts des Betroffenen.

Synonyme: Blitzer, Bußgeld, geblitzt, Knöllchen, Strafzettel

Lebenslagen: Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren, Verkehrsordnungswidrigkeiten

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BlitzerBußgeldgeblitztKnöllchenStrafzettel