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zur Leistung

Bürgergeld; Beantragung für einmalige Leistungen

Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Bürgergeld für einmalige Leistungen beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bislang Geld vom Jobcenter bekommen oder nicht. Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel, wenn:

  • Sie ein Kind erwarten und daher neue Ausstattung und Kleidung benötigen.
  • Sie erstmals Möbel oder Haushaltsgeräte benötigen oder nach einer Scheidung neu anschaffen müssen.
  • Sie orthopädische Schuhe benötigen oder reparieren lassen müssen.
  • Sie therapeutische Geräte oder Ausstattung reparieren lassen müssen.

In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung (Gutscheine) vom Jobcenter beantragen.

Wenden Sie sich an ihr regional zuständiges Jobcenter, bevor Sie einen Antrag stellen. In vielen Fällen verwendet das Jobcenter ein eigenes Antragsformular, manchmal genügt auch ein formloser Antrag mit einer Begründung. Die Höhe der einmaligen Leistungen kann regional unterschiedlich ausfallen.

Synonyme: abweichende Erbringung von Leistungen, Beihilfe, Bürgergeld, Einmalige Leistungen, einmaliger Bedarf, Erstausstattung, Geburt, Haushaltsgeräte, orthopädische Schuhe, Schwangerschaft, therapeutische Geräte, Umzug, Wohnung

Lebenslagen: Arbeitslosigkeit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können das Bürgergeld bei einer gemeinsamen Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kommune online beantragen.

Die Übermittlung des Antrags an ein kommunal geführtes Jobcenter ist über diesen Dienst nicht möglich. 

Bürgergeld bei gemeinsamer Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kommune online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Wenn das Jobcenter Ihren Antrag ablehnt und/oder Sie mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Eilverfahren vor dem Sozialgericht
  • Klage vor dem Sozialgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

abweichende Erbringung von LeistungenBeihilfeBürgergeldEinmalige Leistungeneinmaliger BedarfErstausstattungGeburtHaushaltsgeräteorthopädische SchuheSchwangerschafttherapeutische GeräteUmzugWohnung

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