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zur Leistung
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Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Bürgergeld für einmalige Leistungen beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bislang Geld vom Jobcenter bekommen oder nicht. Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel, wenn:
In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung (Gutscheine) vom Jobcenter beantragen.
Wenden Sie sich an ihr regional zuständiges Jobcenter, bevor Sie einen Antrag stellen. In vielen Fällen verwendet das Jobcenter ein eigenes Antragsformular, manchmal genügt auch ein formloser Antrag mit einer Begründung. Die Höhe der einmaligen Leistungen kann regional unterschiedlich ausfallen.
Synonyme: abweichende Erbringung von Leistungen, Beihilfe, Bürgergeld, Einmalige Leistungen, einmaliger Bedarf, Erstausstattung, Geburt, Haushaltsgeräte, orthopädische Schuhe, Schwangerschaft, therapeutische Geräte, Umzug, Wohnung
Lebenslagen: Arbeitslosigkeit
Autor: Super-Admin
Sie können das Bürgergeld bei einer gemeinsamen Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kommune online beantragen.
Die Übermittlung des Antrags an ein kommunal geführtes Jobcenter ist über diesen Dienst nicht möglich.
Wenn das Jobcenter Ihren Antrag ablehnt und/oder Sie mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
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