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Wenn Sie Bürgergeld beziehen, wird dabei ein pauschaler Geldbetrag für den Regelbedarf berücksichtigt. Dieser pauschalierte Regelbedarf umfasst neben den laufenden Bedarfen auch die in unregelmäßigen beziehungsweise in großen Abständen anfallenden Bedarfe. Die Höhe des Regelbedarfs richtet sich nach der jeweils zugeordneten Regelbedarfsstufe, die von Ihrem Alter und Ihrer familiären Situation abhängt.
Der Regelbedarf deckt insbesondere folgende Bedarfe:
Wenn Sie aufgrund besonderer Umstände kurzfristig mehr Geld für Ihre alltäglichen Bedürfnisse brauchen, als der Regelbedarf für Ihren individuellen Fall vorsieht, und Sie diese Kosten weder selbst bezahlen noch aufschieben können, gewährt Ihnen das Jobcenter für den unabweisbaren Bedarf auf Antrag ein zinsloses Darlehen.
Ein unabweisbarer Bedarf ist gegeben,
Beispiele dafür sind:
Das Darlehen müssen Sie gesondert beantragen und den unabweisbaren Bedarf müssen Sie grundsätzlich belegen. Wenn Sie Vermögen haben, müssen Sie zunächst dieses einsetzen, um die Ausgaben zu finanzieren. Je nach Sachlage kann das Jobcenter auch seinen Außendienst damit beauftragen, den Bedarf festzustellen.
Das Jobcenter kann auch entscheiden, dass Sie anstelle von Geld Sachleistungen bekommen. Die Höhe des Darlehens entspricht dann genau dem Wert des erforderlichen Bedarfs.
Das Darlehen müssen Sie zweckentsprechend verwenden. Das Jobcenter kann hierfür einen Nachweis (zum Beispiel einen Kaufbeleg) verlangen.
Sie müssen das Darlehen zurückzahlen. Wenn Sie zukünftig weiterhin Leistungen nach dem SGB II beziehen, wird das Darlehen monatlich mit Ihrem Leistungsanspruch aufgerechnet:
Wie das Darlehen in Ihrem konkreten Fall aufgerechnet wird, wird Ihnen schriftlich erklärt. Die Tilgung beginnt ab dem Monat, der auf die Auszahlung des Darlehens folgt.
Synonyme: ALG II, Anschaffung, Arbeitslosengeld II, Bedarf, Bürgergeld, Darlehen, defekte Haushaltsgeräte, Diebstahl, Energieschulden, finanzielle Notlage, Geldleistung, Geld verloren, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Lebensunterhalt, Mittellosigkeit, Notlage, Regelbedarf, Rückzahlung, Sachleistung, Sozialgeld, Stromsperre
Lebenslagen: Arbeitslosigkeit
Autor: Super-Admin
Sie können das Bürgergeld bei einer gemeinsamen Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kommune online beantragen.
Die Übermittlung des Antrags an ein kommunal geführtes Jobcenter ist über diesen Dienst nicht möglich.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/buergergeld-beantragung-eines-darlehens-in-bestimmten-akuten-notsituationen/ zuletzt geändert: 14.11.2024 16:37:28
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