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zur Leistung

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung

Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses.

Synonyme: bürgerbegehren bayern, Bürgerbeteiligung

Lebenslagen: Bürger machen Politik

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Nach Einreichung des Bürgerbegehrens hat der Gemeinderat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden.

Nach Feststellung der Zulässigkeit ist der Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von 3 Monaten durchzuführen; die Frist kann im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen um höchstens 3 Monate verlängert werden.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Ansprechpartner:

Rudolph Haux

Erster Bürgermeister

Bürgermeister, Gemeinde Krailling

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zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

bürgerbegehren bayernBürgerbeteiligung