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zur Leistung

Bodenseeschifferpatent; Anmeldung zur Prüfung und Beantragung einer Ersatzausfertigung

Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn

  • das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
  • das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat

Das Bodenseeschifferpatent erhalten Sie für folgende Kategorien:

  • Kategorie A: motorbetriebene Schiffe, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen
  • Kategorie B: Fahrgastschiffe
  • Kategorie C: Güterschiffe und schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb
  • Kategorie D: Segelboote

Sie können sich beim Landratsamt Lindau (Bodensee) für die theoretische und praktische Prüfung anmelden.

Für die praktische Prüfung

  • müssen Sie ein zugelassenes, patentpflichtiges Boot der entsprechenden Antriebsart bereitstellen,
  • muss ein Patentinhaber oder eine Patentinhaberin als Schiffsführer mit an Bord sein und
  • muss das Boot für mindestens drei Personen zugelassen sein.

Wenn Sie bereits über den entsprechenden Sportbootführerschein verfügen, kann die praktische Prüfung entfallen.

Synonyme: Schifferpatentprüfung

Lebenslagen: Sport und Freizeit

Autor: Super-Admin

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Schifferpatentprüfung