Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Blindenführhund; Beantragung als Hilfsmittel

Blindenführhunde, die in der Umgangssprache auch Blindenhunde genannt werden, sind speziell ausgebildete Hunde, die Sie im Alltag unterstützen, wenn Sie blind oder hochgradig sehbehindert sind.

Mit Hilfe des Hundes können Sie sich sicher überall orientieren. Die Hunde können zum Beispiel:

  • bestimmte Ziele aufsuchen
  • Hindernissen ausweichen
  • Gefahren erkennen
  • einmündende Straßen anzeigen
  • mit Ihnen die Fahrbahn überqueren
  • Bodenhindernisse wie Treppen und Stufen anzeigen

Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Blindenführhund:

  • Anschaffung
  • Ausbildung
  • Einarbeitung
  • Ausstattung:
    • Geschirr
    • Leine
    • Halsband
    • Maulkorb
    • Kenndecke für den Freilauf

Sie erhalten zusätzlich eine monatliche Pauschale, von der Sie die Unterhaltskosten für Ihren Hund bestreiten. In der Regel sind Blindenführhunde von der Hundesteuer befreit, benötigen aber eine Steuermarke.

Ein Hundeverbot, zum Beispiel in Lebensmittelgeschäften, in Museen oder in Kirchen, gilt nicht für Blindenführhunde. Bei Flug- und Bahnreisen können Sie den Hund kostenlos mitnehmen.

Synonyme: Blindenführhund, Blindenführhundausbilder, Blindenführhundausbilderin, Blindenhund, Blindheit, Führhundschule, Gespannprüfung, Hilfsmittel, hochgradige Sehbehinderung, Kassenleistung, Krankenkassenleistung

Lebenslagen: Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse
  • Klage beim zuständigen Sozialgericht

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BlindenführhundBlindenführhundausbilderBlindenführhundausbilderinBlindenhundBlindheitFührhundschuleGespannprüfungHilfsmittelhochgradige SehbehinderungKassenleistungKrankenkassenleistung