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Durch die Errichtung von Biomasseheizwerken soll ein Beitrag zur Stärkung der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien und damit zur Energiewende und zum Klimaschutz geleistet werden. Mit den geförderten Projekten sollen jährlich mindestens 10.000 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizwerke mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt zur effizienten energetischen Nutzung fester Biomasse und zugehörige Wärmenetze nach Maßgabe der unten genannten Richtlinien.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern), die die Investition tätigen.
Zuwendungsfähige Kosten für Errichtung eines Biomasseheizwerkes:
Synonyme:
Lebenslagen: Bauplanung, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Klimaschutz, Energie und Rohstoffe, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
keine
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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