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Informationen

zur Leistung

Bio- und Gentechnologie, LifeScience; Beantragung einer Förderung

Zweck

Die Förderung soll Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft grundlegende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der modernen Bio- und Gentechnik ermöglichen und die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der modernen Bio- und Gentechnik in neue Produkte, neue Verfahren, neue Technologien und neue wissensbasierte Dienstleistungen ermöglichen oder beschleunigen.

Gegenstand

Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:

  • Erforschung und Entwicklung von Bioprozesstechnologien,
  • Erforschung und Entwicklung von biotechnologischen Produktionsprozessen, u. a. für Biokraftstoffe oder Grundstoffe für die chemische Industrie,
  • Erforschung und Entwicklung von technischen Enzymen und Biokatalysatoren sowie neuer Biomaterialien,
  • Erforschung und Entwicklung von Wirkmechanismen,
  • Erforschung und Entwicklung von Wirkstoffen, Impfstoffen und Diagnostika,
  • Erforschung und Entwicklung von Technologieplattformen, insbesondere in den genannten Schwerpunkten.

Priorität erhalten solche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die in eine wachstumsorientierte Unternehmensstrategie eingebettet sind.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern,
  • sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen.

Die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations- (FuEuI-) Vorhaben müssen in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft bzw. von solchen Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Dabei sollen mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt berücksichtigt.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können

  • Personalkosten (Pauschalen),
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung,
  • Kosten für Auftragsforschung, technisches Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzt werden,
  • sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.), die unmittelbar durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehen.

Art und Umfang

Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.

Die Beihilfeintensität beträgt

  • bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens oder der Durchführbarkeitsstudie im Fall der industriellen Forschung,
  • bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens oder der Durchführbarkeitsstudie im Fall der experimentellen Entwicklung.

Die Beihilfeintensität wird bei Verbundvorhaben für jeden einzelnen Begünstigten ermittelt; die Beihilfehöchstintensität für das Verbundvorhaben beträgt 50 Prozent. Zusätzlich können bei Erfülling der Voraussetzungen nach Art. 25 Abs. 6 Bst. b AGVO für gewerbliche Projektpartner bis zu 15 Prozentpunkte gewährt werden.

Falls unterschiedliche Projekttätigkeiten sowohl der industriellen Forschung als auch der experimentellen Entwicklung zuordenbar sind, wird der Fördersatz anteilig festgelegt.

Synonyme: BayBIO, Bayerisches Forschungsprogramm „Bio- und Gentechnologie“, Biotechnologie, Innovation, Technologieförderung, Verbundforschung

Lebenslagen: Entwicklungsnetzwerke, Entwicklung und Produkteinführung, Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Forschung, Forschungsnetzwerke, Öffentliche Förderung

Autor: Super-Admin