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Informationen

zur Leistung

Bildschirmbrille für Mitarbeiter des Freistaats Bayern; Beantragung der Gewährung

Beschäftigte des Freistaats Bayern, die in einer Dienststelle des Freistaats an Bildschirmen arbeiten, haben Anspruch auf augenärztliche Untersuchungen. Falls die Untersuchung ergibt, dass eine normale Sehhilfe nicht ausreichend/nicht geeignet ist, besteht ein Anspruch auf spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrillen.

Die Kosten für Untersuchung und Bildschirmbrille trägt der Arbeitgeber/Dienstherr. Die Kostenerstattung für die Bildschirmbrille erfolgt ausschließlich entsprechend den Rahmenverträgen mit dem Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptiker-Handwerks und der Augenoptiker-Innung für Mittel- und Unterfranken über die Versorgung der Beschäftigten des Freistaates Bayern mit Bildschirmbrillen.

Synonyme: Brille

Lebenslagen: Arbeits- und Tarifrechtliche Rahmenbedingungen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmbrillen)

Rechtsbehelf:

Widerspruch bzw. Klage zum Verwaltungsgericht; Klage zum Arbeitsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Brille