Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Biersteuer; Beantragung einer Erstattung, eines Erlasses oder einer Vergütung

Eine Entlastung von der Biersteuer ist möglich, wenn das Bier nachweislich versteuert wurde, aber später für einen anderen Zweck genutzt wird, der eine Entlastung rechtfertigt.

Entlastungen sind in den folgenden Fällen möglich:

  • Sie liefern bereits versteuertes Bier gewerblich in andere europäische Mitgliedstaaten, in denen es nach den dort geltenden Regelungen versteuert wird.
  • Sie nehmen versteuertes Bier in ein Steuerlager auf. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem die Erzeugnisse hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen. Beispiele:
    • Sie nehmen Bier in Ihren Betrieb zurück (Rückbier), weil es vom Empfänger wegen Mängeln abgelehnt wurde.
    • Sie nehmen bereits versteuertes fremdes Bier in Ihr Steuerlager auf.
  • Sie haben das Bier unter der Aufsicht der Steuerbehörden außerhalb eines Steuerlagers vernichtet.

Eine Entlastung bei der Steuer kann bedeuten:

  • Die bereits entstandene, aber noch nicht bezahlte Steuer wird Ihnen erlassen. Den entsprechenden Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie auch Steuerschuldner für die betreffende Ware sind.
  • Die bereits bezahlte Steuer wird Ihnen erstattet. Auch diesen Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie Steuerschuldner für die betreffende Ware sind.
  • Sie sind nicht der Steuerschuldner, der die Steuer bereits bezahlt hat, sondern ein anderer Steuerschuldner hat für die Waren die Steuerschuld entrichtet. Auf Antrag bekommen Sie die Steuer vergütet.

Synonyme: Biersteuer, Erlass, Erstattung, Steuererlass, Steuererstattung, Steuerlager, Steuervergütung, Vergütung, Versandhandel

Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Versteuerungsbestätigung online abzugeben.

Versteuerungsbestätigung online einreichen

Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihrem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als zertifizierter Versender ein Warenverzeichnis beizufügen und online abzugeben.

Warenverzeichnis – Zertifizierter Versender – Antrag Erteilung Erlaubnis/Anzeige

Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Steueranmeldung/ Entlastungsmeldung zur Biersteuer online abzugeben.

Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Bier

Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Steueranmeldung/ Entlastungsmeldung zur Biersteuer online abzugeben.

Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Bier

Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Versteuerungsbestätigung online abzugeben.

Versteuerungsbestätigung online einreichen

Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihrem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als zertifizierter Versender ein Warenverzeichnis beizufügen und online abzugeben.

Warenverzeichnis – Zertifizierter Versender – Antrag Erteilung Erlaubnis/Anzeige

Fristen:

7. Tag des auf die Entstehung der Biersteuer folgenden Monats.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch. 

Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie Ihrem Steuerbescheid entnehmen. 

  • Klage vor dem Finanzgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BiersteuerErlassErstattungSteuererlassSteuererstattungSteuerlagerSteuervergütungVergütungVersandhandel

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!