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zur Leistung

Bewertungsstelle im Eisenbahnsektor; Beantragung der Anerkennung als Unabhängige Bewertungsstelle

Sie wollen als Bewertungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Unabhängige Bewertungsstelle (UBS) anerkennen lassen. In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der unten genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken.

Unabhängige Bewertungsstelle (UBS)

Unabhängige Bewertungsstellen bewerten die Abläufe und Ergebnisse von Risikomanagementverfahren im Eisenbahnsektor. Risikomanagementverfahren werden nach den Vorgaben der europäischen Sicherheitsmethode zur Risikobewertung durchgeführt. UBS erstellen Sicherheitsbewertungsberichte.

Die UBS prüft die Unterlagen und führt dann eine unabhängige Bewertung der Eignung durch. Im Fokus der Bewertung stehen sowohl die Anwendung als auch die Ergebnisse des Risikomanagementverfahrens in den folgenden Bereichen:

  • Eisenbahnfahrzeuge,
    • zum Beispiel Fahrtechnik, Radsatz, Bremseinrichtung, Fahrzeugaufbau / Festigkeit.
  • Infrastruktur,
    • zum Beispiel Hochbau, konstruktiver Ingenieurbau und Bahnübergänge.
  • Energie,
    • zum Beispiel Bahnstromschaltanlagen, Gleisrichterwerke, Umrichterwerke, Fahrleitungsanlagen.
  • Zugsteuerung / Zugsicherung und Signalgebung,
    • zum Beispiel Bahnübergangstechnik, Funkanlagen, Stellwerkstechnik.
  • Betrieb
    • zum Beispiel Regeln zur Durchführung des Betriebs sowie gesetzliche Pflichten, Betreiben der Infrastruktur, Anforderungen an die Organisation.
  • Instandhaltung Eisenbahnfahrzeuge (ECM),
    • zum Beispiel Rechtsnormen sowie Instandhaltungsregelwerke, Umweltschutz, Fügetechnik und ZfP.

Anerkennung als UBS

UBS können sowohl natürliche Personen als auch Organisationen sein.

Die Anerkennung als UBS können beispielsweise beantragen:

  • Eisenbahnverkehrsunternehmen,
  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen,
  • Herstellerinnen und Hersteller.

Die Anerkennung als UBS gilt maximal 5 Jahre. Sie können diese um weitere 5 Jahre verlängern. Die Anerkennung als UBS wird vom EBA an die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) gemeldet und in der Datenbank der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für Interoperabilität und Sicherheit (ERADIS) veröffentlicht.

Anerkannte UBS werden durch das EBA regelmäßig überwacht.

Synonyme: DB, DBAG, Deutsche Bahn, EBA, Eisenbahn, Eisenbahn-Bundesamt, Eisenbahn des Bundes, Inspektionsstelle, Interoperabilität, Konformitätsbewertung, UBS, Unabhängige Bewertungsstelle

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamts bietet Ihnen nach erfolgreicher Registrierung die Möglichkeit, Anträge online einzureichen. Wird Ihnen ein bestimmter Antrag noch nicht angezeigt, können Sie diesen gegebenenfalls freischalten lassen.

e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamts

Fristen:

Die Anerkennung gilt für maximal 5 Jahre und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch.
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

DBDBAGDeutsche BahnEBAEisenbahnEisenbahn-BundesamtEisenbahn des BundesInspektionsstelleInteroperabilitätKonformitätsbewertungUBSUnabhängige Bewertungsstelle