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Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.
Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.
Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.
Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.
Synonyme: § 34a GewO, 34a, Art. 34a, Art. 34a German Trade Regulation Act (GewO), Bewacherregister, Bewachung, Bewachungsgewerbe, Instruction, Register of Security Personnel, Security, Security guard, Security industry, Security personnel, Sicherheitskraft, Unterrichtung, Wachpersonal
Lebenslagen: Anmeldepflichten
Autor: Super-Admin
Wer im Bewachungsgewerbe tätig werden möchte, muss an einer Sachkundeprüfung oder Unterrichtung teilgenommen haben.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/bewachungsgewerbe-anmeldung-zur-unterrichtung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:26:05
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