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Informationen

zur Leistung

Betriebsnummer; Beantragung

Sobald Sie die erste Person versicherungspflichtig beschäftigen, müssen Sie eine Betriebsnummer für den Beschäftigungsbetrieb beantragen, in dem die Person tätig ist.

Die Betriebsnummer wird in der Regel durch die Bundesagentur für Arbeit auf elektronischen Antrag vergeben. Dabei wird ein Kundendatensatz für Sie angelegt, in dem Ihre betrieblichen Stammdaten registriert werden. Anhand der Betriebsnummer können die Sozialversicherungsträger dann die Meldungen an die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Ihrem Beschäftigungsbetrieb zuordnen.

Eine oder mehrere Betriebsnummern?

  • Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eines Betriebes mit nur einem einzigen Standort benötigen Sie nur eine Betriebsnummer.
  • Mehrere Betriebsnummern benötigen Sie, wenn Sie Niederlassungen in mehreren Gemeinden haben.
  • Mehrere Betriebsnummern benötigen Sie auch dann, wenn Sie in derselben Gemeine Eigentümerin oder Eigentümer mehrerer Betriebe sind, die jeweils eigenständige wirtschaftliche Einheiten bilden.

Sitz im Ausland

Wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit Sitz im Ausland sind, benötigen Sie eventuell eine Betriebsnummer – sofern Sie in Deutschland beschäftigte Arbeitskräfte an die deutsche Sozialversicherung melden müssen. Das können etwa Vertriebsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter oder Kundenbetreuerinnen und -betreuer im Homeoffice sein.

Sonderregeln für Privathaushalte, knappschaftliche Betriebe und Seefahrtsbetriebe

  • Sie wollen in Ihrem Privathaushalt jemanden in geringfügigem Umfang beschäftigen (Minijob): Wenden Sie sich bitte an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
  • Sie sind ein knappschaftlicher Betrieb (Gewinnung von Mineralien, zum Beispiel Kohle), setzen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einem knappschaftlichen Betrieb ein oder beschäftigen Arbeitskräfte, die knappschaftliche Arbeiten auf Schachtanlagen verrichten oder zu Sanierungsarbeiten im Tagebau eingesetzt werden: Wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
  • Sie sind ein Seefahrtsbetrieb (einschließlich Küstenfischer und Küstenschiffer): Bitte wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Synonyme: Beschäftigte, Beschäftigungsbetrieb, Betrieb, Betriebsnummer, Betriebsnummern-Service, Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit, Meldepflicht, Meldeverfahren, Meldeverfahren zur Sozialversicherung, Niederlassung, Ordnungsmerkmal, Sozialversicherung, Unternehmen

Lebenslagen: Anmeldepflichten, An- und Abmeldung von Beschäftigten, Einstellung von Personal

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Rahmen des automatisierten Meldeverfahrens zur Sozialversicherung dient die Betriebsnummer als Identifikationsmerkmal für Betriebe. Für den Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer steht ein Formulardienst mit Frageassistenten und Hilfen zur Verfügung.

Betriebsnummer online beantragen

Betriebsnummern sind gemäß der gesetzlichen Verpflichtung elektronisch zu beantragen. Mit diesem Online-Antrag kann Ihnen rund um die Uhr und ohne Wartezeit in einer Vielzahl von Sachverhalten die Betriebsnummer direkt online automatisiert vergeben und angezeigt werden.

Online-Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer

Fristen:

Regelfall: Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb von 6 Wochen nach Beginn melden. Spätestens dann benötigen Sie eine Betriebsnummer.

Rechtsbehelf:

entfällt

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BeschäftigteBeschäftigungsbetriebBetriebBetriebsnummerBetriebsnummern-ServiceBetriebsnummern-Service der Bundesagentur für ArbeitMeldepflichtMeldeverfahrenMeldeverfahren zur SozialversicherungNiederlassungOrdnungsmerkmalSozialversicherungUnternehmen