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zur Leistung

Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung oder Abberufung bei der Handwerkskammer

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrolleneintragung zu erfüllen, müssen Sie eine Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.

Die Bestellung der Betriebsleitung muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann. Scheidet ein Betriebsleiter aus oder ändert sich der Umfang seiner Tätigkeit muss dieses der jeweils zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt werden.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: