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Informationen

zur Leistung

Betriebs- und Haushaltshilfe bei der landwirtschaftlichen Alterskasse; Beantragung

Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) können infrage kommen:

  • wenn Sie ausfallen
    • infolge von Arbeitsunfähigkeit,
    • infolge einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme oder
    • wegen Schwangerschaft und Mutterschutz.
  • nach dem Tod des Landwirts oder der Landwirtin.

Die LAK stellt sicher, dass Ihr Betrieb beziehungsweise Haushalt weitergeführt wird und somit Ihre Einkommensgrundlage erhalten bleibt. Die Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe erstrecken sich im Wesentlichen auf nicht aufschiebbare Arbeiten.

Dafür stellt die LAK entweder eine qualifizierte Kraft zur Verfügung, das nennt sich "gestellte Kraft". Oder Sie beschaffen sich selbst eine Ersatzkraft.

Bei den gestellten Kräften kann es sich um Beschäftigte der SVLFG oder um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Stellen handeln, zum Beispiel eines Maschinenrings oder eines Betriebshilfsdienstes.

Sofern Sie sich selbst eine Ersatzkraft beschaffen, erstatten wir die Kosten hierfür in angemessener Höhe; dabei gelten Höchstbeträge. Zu beachten ist, dass für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad keine Einsatzkosten übernommen werden können. Die Ersatzkraft muss außerdem betriebsfremd sein, das heißt sie darf sonst nicht im Unternehmen oder im Haushalt tätig sein oder wesentlich aushelfen.

Im Fall der Arbeitsunfähigkeit sind Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe längstens für 4 Wochen möglich, im Fall der stationären Behandlung längstens für 13 Wochen. Eine Verlängerung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Nach dem Tod des Landwirts beziehungsweise der Landwirtin ist Betriebs- und Haushaltshilfe innerhalb von 2 Jahren nach dem Todestag bis zu 12 Monate lang möglich.

Synonyme: Ausfall der Landwirtin, Ausfall des Landwirts, Betriebs- und Haushaltshilfe, BHH, Einkommenssicherung, LAK, Rehabilitation, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau, SVLFG, Weiterbewirtschaftung des Unternehmens

Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten, Unfall

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Versichertenportal der SVLFG bietet Ihnen die Möglichkeit, online einen Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe zu stellen.

Online-Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe

Fristen:

Es bestehen keine Antragsfristen.

Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe sind frühestens ab dem Tag der Antragstellung möglich.

Rechtsbehelf:

-    Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
-    Klage vor dem Sozialgericht

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Ausfall der LandwirtinAusfall des LandwirtsBetriebs- und HaushaltshilfeBHHEinkommenssicherungLAKRehabilitationSozialversicherung Landwirtschaft Forsten GartenbauSVLFGWeiterbewirtschaftung des Unternehmens