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Informationen

zur Leistung

Betriebs- und Haushaltshilfe bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse; Beantragung

Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe der LKK können Sie erhalten, wenn Sie ausfallen wegen

  • einer Krankheit, die die Bewirtschaftung des Unternehmens gefährdet,
  • einer Krankenhausbehandlung,
  • einer ambulanten oder stationären Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme der LKK oder
  • Schwangerschaft und Mutterschutz.

Die LKK stellt sicher, dass Ihr Betrieb beziehungsweise Haushalt weitergeführt wird und damit Ihre Einkommensgrundlage erhalten bleibt. Die Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe betreffen insbesondere nicht aufschiebbare Arbeiten.

Dafür stellt die LKK entweder eine qualifizierte Fachkraft zur Verfügung, das nennt sich gestellte Kraft. Oder Sie bemühen sich selbst um eine Ersatzkraft.

Bei den gestellten Fachkräften kann es sich um Beschäftigte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) oder um eine Fachkraft anderer Stellen handeln, zum Beispiel eines Maschinenrings oder eines Betriebshilfsdienstes.

Sofern Sie sich selbst um eine Ersatzkraft bemühen, erstattet die LKK die Kosten hierfür in festgelegter Höhe. Dabei gelten Höchstbeträge. Zu beachten ist, dass für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad keine Einsatzkosten übernommen werden. Die Ersatzkraft muss außerdem betriebsfremd sein. Das heißt, sie darf sonst nicht in Ihrem Unternehmen oder in Ihrem Haushalt tätig sein oder wesentlich aushelfen.

Sollte eine Krankheit die Bewirtschaftung des Unternehmens gefährden, sind Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe längstens für 4 Wochen möglich. Bei stationärer Behandlung längstens für 13 Wochen. Eine Verlängerung ist nur aufgrund besonderer Umstände im Unternehmen oder Haushalt möglich. Das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit oder der Krankheit allein reicht nicht aus.

Synonyme: Ableben der Bäuerin, Ausfall der Landwirtin, Ausfall des Landwirts, Bäuerin, Betriebshilfe, Betriebs- und Haushaltshilfe, Dorfhelfer, Dorfhelferin, Einkommenssicherung, Einsatzfamilie, Ersatzkraft für Landwirte, Familienbetreuung, Haushaltsführung, Haushaltshilfe, Landwirtschaftliche Familien, Landwirtschaftliche Krankenkasse, landwirtschaftlicher Betrieb, LKK, Rehabilitation, soziale Notsituation, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau, SVLFG, Verband der Dorf- und Betriebshilfsdienste, Weiterbewirtschaftung des Unternehmens

Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Versichertenportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet Ihnen die Möglichkeit, online einen Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe zu stellen.

Betriebs- und Haushaltshilfe online beantragen

Fristen:

Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe sind frühestens ab dem Tag der Antragstellung möglich. Wenn der Antrag zunächst formlos erfolgt, sollten Sie das ausgefüllte Antragsformular und gegebenenfalls weitere notwendige Unterlagen innerhalb von 14 Tagen nachreichen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Sozialgericht nach erfolglosem Widerspruch

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Ableben der BäuerinAusfall der LandwirtinAusfall des LandwirtsBäuerinBetriebshilfeBetriebs- und HaushaltshilfeDorfhelferDorfhelferinEinkommenssicherungEinsatzfamilieErsatzkraft für LandwirteFamilienbetreuungHaushaltsführungHaushaltshilfeLandwirtschaftliche FamilienLandwirtschaftliche Krankenkasselandwirtschaftlicher BetriebLKKRehabilitationsoziale NotsituationSozialversicherung Landwirtschaft Forsten GartenbauSVLFGVerband der Dorf- und BetriebshilfsdiensteWeiterbewirtschaftung des Unternehmens

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