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zur Leistung
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Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe der LKK können Sie erhalten, wenn Sie ausfallen wegen
Die LKK stellt sicher, dass Ihr Betrieb beziehungsweise Haushalt weitergeführt wird und damit Ihre Einkommensgrundlage erhalten bleibt. Die Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe betreffen insbesondere nicht aufschiebbare Arbeiten.
Dafür stellt die LKK entweder eine qualifizierte Fachkraft zur Verfügung, das nennt sich gestellte Kraft. Oder Sie bemühen sich selbst um eine Ersatzkraft.
Bei den gestellten Fachkräften kann es sich um Beschäftigte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) oder um eine Fachkraft anderer Stellen handeln, zum Beispiel eines Maschinenrings oder eines Betriebshilfsdienstes.
Sofern Sie sich selbst um eine Ersatzkraft bemühen, erstattet die LKK die Kosten hierfür in festgelegter Höhe. Dabei gelten Höchstbeträge. Zu beachten ist, dass für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad keine Einsatzkosten übernommen werden. Die Ersatzkraft muss außerdem betriebsfremd sein. Das heißt, sie darf sonst nicht in Ihrem Unternehmen oder in Ihrem Haushalt tätig sein oder wesentlich aushelfen.
Sollte eine Krankheit die Bewirtschaftung des Unternehmens gefährden, sind Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe längstens für 4 Wochen möglich. Bei stationärer Behandlung längstens für 13 Wochen. Eine Verlängerung ist nur aufgrund besonderer Umstände im Unternehmen oder Haushalt möglich. Das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit oder der Krankheit allein reicht nicht aus.
Synonyme: Ableben der Bäuerin, Ausfall der Landwirtin, Ausfall des Landwirts, Bäuerin, Betriebshilfe, Betriebs- und Haushaltshilfe, Dorfhelfer, Dorfhelferin, Einkommenssicherung, Einsatzfamilie, Ersatzkraft für Landwirte, Familienbetreuung, Haushaltsführung, Haushaltshilfe, Landwirtschaftliche Familien, Landwirtschaftliche Krankenkasse, landwirtschaftlicher Betrieb, LKK, Rehabilitation, soziale Notsituation, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau, SVLFG, Verband der Dorf- und Betriebshilfsdienste, Weiterbewirtschaftung des Unternehmens
Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Kranken- und Pflegeversicherung
Autor: Super-Admin
Das Versichertenportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet Ihnen die Möglichkeit, online einen Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe zu stellen.
Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe sind frühestens ab dem Tag der Antragstellung möglich. Wenn der Antrag zunächst formlos erfolgt, sollten Sie das ausgefüllte Antragsformular und gegebenenfalls weitere notwendige Unterlagen innerhalb von 14 Tagen nachreichen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/betriebs-und-haushaltshilfe-beantragung-von-der-landwirtschaftlichen-krankenkasse/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:25:58
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