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Sofern Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedürfen, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen. Dies geschieht zweckmäßig in einer schriftlichen vorsorgenden Verfügung für den Betreuungsfall, auch "Betreuungsverfügung" genannt. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können aber auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.
Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. So können Sie beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:
Dies sind aber - wie gesagt - nur Anregungen. Entscheidend ist Ihre individuelle Situation.
Nähere Einzelheiten sowie das Formular zur Betreuungsverfügung finden Sie in der Informationsbroschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" (siehe "Weiterführende Links").
Synonyme:
Lebenslagen: Betreuung
Autor: Super-Admin
Bestellung einer natürlichen Person
Schriftliche Betreuungswünsche, Vorsorgevollmacht
Bundesnotarkammer
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/betreuungsverfuegung-informationen-zur-erstellung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:25:55
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