Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes

Wenn Sie im Besitz eines „besonders geschützten” Wirbeltieres sind und dieses halten wollen, so muss es unverzüglich bei der unteren Naturschutzbehörde angezeigt werden. Ebenso ist bei einem Verkauf/Tod oder Verlust der Abgang des Tieres zu melden. Die Meldepflicht besteht sowohl für den Erwerber als auch für den Abgebenden.

Zu den besonders geschützten Arten gehören z. B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie beispielsweise Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu.

Ob eine Art besonders geschützt ist, lässt sich durch Nutzung der WISIA-Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz ermitteln (siehe unter "Weiterführende Links").

Synonyme:

Lebenslagen: Tier-, Pflanzen- und Naturschutz, Tierhaltung und Tierzucht

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Online-Meldung zu Beginn der Haltung oder Änderungen des Bestandes (Zu- und Abgang) sowie Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere.

Bestandsanzeige für besonders geschützte Wirbeltiere gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (form00109)

Fristen:

  • unverzüglich 2 Wochen nach Erwerb, Abgabe, Tod oder Entweichen
  • 4 Wochen bei eigener Nachzucht

zuständige Ämter/Sachgebiete: