Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis; Beantragung der Zulassung zur Prüfung sowie der Erstausstellung

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

  • Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz- und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
  • Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKW-Seefunk, der nur in Küstennähe ausreicht.

Um das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) zu erhalten, müssen Sie eine Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Für die Zulassung zur Prüfung und die spätere Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung des SRC müssen Sie schriftlich oder online einen Antrag stellen.

Das SRC wird von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.

Synonyme: Ausstellung Funkzeugnis, Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis, Deutscher Motoryachtverband, Deutscher Segler Verband, DMYV, DSV, Freizeitfunk, Funk, Funkzeugnis, Mobiler Seefunkdienst, Motorboot, Segelboot, Short Range Certificate, Sportboot, Sportschifffahrt, SRC, UKW, UKW Sprechfunkzeugnis, Zulassungsantrag

Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Sonstige Ausweise

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) digital auszufüllen und einzureichen.

Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC)

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sämtliche Unterlagen sowie die Prüfungsgebühr müssen spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Ausstellung FunkzeugnisBeschränkt Gültiges FunkbetriebszeugnisDeutscher MotoryachtverbandDeutscher Segler VerbandDMYVDSVFreizeitfunkFunkFunkzeugnisMobiler SeefunkdienstMotorbootSegelbootShort Range CertificateSportbootSportschifffahrtSRCUKWUKW SprechfunkzeugnisZulassungsantrag

Das Rathaus und die Bibliothek schließen heute, Donnerstag den 28.11.2024 aufgrund der internen Weihnachtsfeier bereits um 17:00 Uhr!  

Vielen Dank für Ihr Verständnis.