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Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis; Beantragung der Umschreibung

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

  • Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz- und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
  • Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKW-Funk, der nur in Küstennähe ausreicht.

Um das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) zu erlangen, müssen Sie normalerweise eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Wenn Sie jedoch bereits einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis besitzen, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das SRC ist, können Sie die Ausstellung eines SRC ohne Prüfung beantragen.

Geeignet ist hierfür das Funkzeugnis BZ I oder gleichwertige anerkannte Befähigungsnachweise oder Funkzeugnisse. Nicht gleichwertig sind unter anderem:

  • UKW-Betriebszeugnis für Funker (UBZ)
  • Seefunkzeugnis 1. und 2. Klasse
  • Allgemeines Seefunkzeugnis
  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis
  • UKW-Sprechfunkzeugnis

Für die Ausstellung eines SRC gegen Vorlage eines gleichwertigen Zeugnisses ist der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) zuständig.

Synonyme: Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis, Deutscher Segler Verband, DSV, Freizeitfunk, Funk, Funkzeugnis, Mobiler Seefunkdienst, Motorboot, Segelboot, Short Range Certificate, Sportboot, Sportschifffahrt, SRC, UKW, UKW Sprechfunkzeugnis, Umschreibung

Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Sonstige Ausweise

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ohne Prüfung digital auszufüllen und einzureichen.

Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ohne Prüfung

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
     

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Beschränkt Gültiges FunkbetriebszeugnisDeutscher Segler VerbandDSVFreizeitfunkFunkFunkzeugnisMobiler SeefunkdienstMotorbootSegelbootShort Range CertificateSportbootSportschifffahrtSRCUKWUKW SprechfunkzeugnisUmschreibung

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