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Informationen

zur Leistung

Beschlüsse des Kreistages; Vollzug

Die Landrätin/Der Landrat vollzieht die Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse. Sie/Er bedient sich beim Verwaltungsvollzug des Personals und der Einrichtungen des Landratsamtes. Ist sie/er persönlich beteiligt, handelt ihr/sein Stellvertreter.

Hält die Landrätin/der Landrat Beschlüsse des Kreistages oder der Ausschüsse für rechtswidrig, so hat sie/er sie zu beanstanden, ihren Vollzug auszusetzen, und - soweit erforderlich - die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen.

Ohne Vollzug durch die Landrätin/den Landrat oder die/den von ihr/ihm Beauftragte/n und Ermächtigte/n kann ein Beschluss in der Regel keine Außenwirkung entfalten.

Synonyme:

Lebenslagen: Übergreifender Austausch und Abstimmung

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

zuständige Ämter/Sachgebiete: