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Informationen

zur Leistung

Berufsregister für Steuerberater/Steuerberaterinnen; Beantragung der Löschung des Eintrages

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Steuerberater/-innen, Steuerbevollmächtigte oder Geschäftsführer/-innen oder Vertretungsberechtigte einer Berufsausübungsgesellschaft, die im Berufsregister eingetragen aber nicht länger tätig sind, können auf Ihre Bestellung verzichten.

Mit dem Verzicht auf die Bestellung erlischt die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen. Der Verzicht wird in der Regel wirksam mit Zugang bei der Steuerberaterkammer.

Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem die berufliche Niederlassung liegt bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat.

Synonyme:

Lebenslagen: Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Die Bestellung als Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r erlischt durch Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer. Hier können Sie Ihren Verzicht auf Bestellung erklären. 

Verzicht auf Bestellung zum/r Steuerberater/in - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: