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Informationen

zur Leistung

Berufskraftfahrerqualifikation; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte

Staatlich anerkannte Ausbildungsstätten dürfen die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung anbieten, die in der Regel nötig sind, soweit Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Berufskraftfahrer können die Teilnahme an einer Schulung durch den von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde in Auftrag gegebenen und von der Bundesdruckerei hergestellten Fahrerqualifizierungsnachweis nachweisen.

Synonyme:

Lebenslagen: Verkehrssicherheit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Anerkennung als Ausbildungsstätte für die Weiterbildung und/oder die beschleunigte Grundqualifikation im Bereich des Güterkraft- und Personenverkehrs online beantragen.

Ausbildungsstätte nach BKrFQG Anerkennung - Antrag

Fristen:

Schulungen dürfen erst dann abgehalten werden, wenn die staatliche Anerkennung erfolgt ist.

Rechtsbehelf:

Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.