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Informationen

zur Leistung

Berufsausübungsgesellschaft nach dem Steuerberatungsgesetz; Übermittlung des Erfassungsbogens

Die Eintragung Ihrer Steuerberatungsgesellschaft beziehungsweise Ihre Mitgliedschaft in der Steuerberatungsgesellschaft in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

Folgende Angaben sind eintragungspflichtig:

Wenn Steuerberatungsgesellschaften im Registerbezirk anerkannt werden oder wenn Sie ihren Sitz in den Registerbezirk verlegen. Einzutragen sind:

  • Firma oder Name und Rechtsform
  • Tag der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft und die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde oder die Steuerberaterkammer, die die Anerkennung ausgesprochen hat
  • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
  • Sitz und Anschrift und die geschäftliche E-Mail-Adresse
  • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne von § 56 Absatz 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  • Namen der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs sowie der vertretungsberechtigten Gesellschafterinnen/Gesellschafter und Partnerinnen/Partner
  • sämtliche weiteren Beratungsstellen und die Namen der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen

Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Hier finden Sie den Erfassungsbogen für das Berufsregister (Ersterfassung oder Änderung des Eintrags).

Ersterfassung und Änderung im Berufsregister - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!