Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Berufsausübungsgesellschaft; Beantragung der Zulassung durch Patentanwälte

Wenn Sie eine Berufsausübungsgesellschaft gründen möchten, deren Haftung beschränkt ist und die auf dem Gebiet des Patentrechts tätig ist, müssen Sie eine Zulassung bei der Patentanwaltskammer beantragen. Das gilt unter anderem für:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Europäische Gesellschaften (SE)
  • Kommanditgesellschaften (KG, GmbH & Co. KG)
  • Gesellschaften mit entsprechender Rechtsform eines Staats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums

Für die Gründung einer Berufsausübungsgesellschaft ohne Haftungsbeschränkungen müssen Sie keine Zulassung bei der Patentanwaltskammer beantragen, können dies aber freiwillig tun, zum Beispiel bei:

  • Partnerschaftsgesellschaften (PartG)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

In jedem Fall gelten die Rechte und Pflichten der durch die Kammer festgelegten Berufsordnung.

Wenn Sie mit einer ausländischen Gesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation (WTO) auf dem Gebiet des Patentrechts in Deutschland tätig werden wollen, brauchen sie ebenfalls eine Zulassung. In diesem Fall erbringen Sie über eine inländische Zweigniederlassung Dienstleistungen in Deutschland.

Mit der Gründung einer Patentanwaltsgesellschaft als Berufsausübungsgesellschaft dürfen Sie folgende Tätigkeiten anbieten:

  • Beratung zu Erfindungen, Marken, Design, Knowhow, Sortenschutz und Ähnlichem
  • Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte
  • Verfolgen von Schutzrechtsverletzungen, soweit nicht die Vertretung durch Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte geboten ist
  • Vertretung vor:
    • dem Deutschen Patent- und Markenamt
    • dem Bundespatentgericht
    • dem Bundessortenamt
    • anderen internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren

Synonyme: Berufsausübungsgesellschaft, Kanzlei, PAK, PAO, PartGmbB, PartG mbB, PartmbB, Part mbB, Partnerschaftsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Patentanwalt, Patentanwältin, patentanwaltliche Berufe, Patentanwaltsberuf, Patentanwaltsgesellschaft, Patentanwaltskammer, Patentanwaltsordnung, Rechtsanwalt, Rechtsanwältin, Zulassung

Lebenslagen: Anmeldepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise

Autor: Super-Admin

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Gegen einen ablehnenden Bescheid kann die Antragstellerin innerhalb eines Monats nach Zustellung im Wege der Verpflichtungsklage vorgehen.
  • Wird über den Zulassungsantrag ohne hinreichenden Grund innerhalb von drei Monaten nicht entschieden, so steht der Antragstellerin die Untätigkeitsklage offen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BerufsausübungsgesellschaftKanzleiPAKPAOPartGmbBPartG mbBPartmbBPart mbBPartnerschaftsgesellschaftPartnerschaftsgesellschaft mit beschränkter BerufshaftungPatentanwaltPatentanwältinpatentanwaltliche BerufePatentanwaltsberufPatentanwaltsgesellschaftPatentanwaltskammerPatentanwaltsordnungRechtsanwaltRechtsanwältinZulassung

Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.