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Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität darf die Ausbildung zum Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin nur in anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden.

Die Anerkennung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgt durch die zuständige Regierung.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmeldepflichten, Betriebliche Ausbildung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die Anerkennung als Ausbildungsstätte muss rechtzeitig vor Beginn des ersten Ausbildungsverhältnisses beantragt werden.

Rechtsbehelf:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.