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zur Leistung

Berufliche Rehabilitierung; Beantragung von Ausgleichsleistungen

Wer in der DDR aufgrund politischer Verfolgung an der Ausübung seines Berufs oder eines sozial gleichwertigen Berufs gehindert wurde oder seine begonnene berufsbezogene Ausbildung nicht beenden konnte, kann beruflich rehabilitiert werden.

Die Ausgleichszahlungen haben das Ziel, heute noch spürbare Auswirkungen verfolgungsbedingter Eingriffe aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis 2. Oktober 1990 auszugleichen. Diese Eingriffe hatten zur Folge, dass

  • die Verfolgten ihrem bisher ausgeübten, begonnenen, erlernten, durch den Beginn einer berufsbezogenen Ausbildung angestrebten oder einem sozial gleichwertigen Beruf nicht mehr nachgehen konnten,
  • die Schüler nicht zum Gymnasium, Erweiterten Oberschule, Hochschulreife oder Abiturprüfung zugelassen wurden oder ihre Ausbildung an der Erweiterten Oberschule bzw. ihre nicht zur Hochschulreife führende Ausbildung nicht beenden konnten.

Als besondere Hilfen und soziale Ausgleichsleistungen sind unter anderem bei besonderer verfolgungsbedingter Bedürftigkeit Unterstützungsleistungen in Höhe von 180 bzw. 240 EUR monatlich vorgesehen.

Synonyme:

Lebenslagen: Chancengleichheit, Finanzielle Hilfen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

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