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zur Leistung

Berufe im Agrarbereich und in der Hauswirtschaft; Beantragung eines Weiterbildungsstipendiums

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen, aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern

Inhalt der Förderung

Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen wie

  • Fachkurse an verschiedenen Lehr- und Bildungsstätten, Landmaschinenschulen, Waldbauernschulen, Bildungsstätte des Deutschen Gartenbaus Grünberg, Landvolkshochschulen, Lehr- und Versuchsanstalten für Tierhaltung,
  • anspruchsvolle Fachstudienreisen,
  • Küchenseminare (für Berufe der Hauswirtschaft) und
  • anspruchsvolle gelenkte Praktika (auch im Ausland).

Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung wie

  • Meister,
  • Techniker,
  • Betriebswirte (Höhere Landbauschule),
  • Fachagrarwirte,
  • Assistenten und
  • Betriebswirte für Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Fachakademie).

Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher und sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen wie

  • Sprachkurse (auch im Ausland),
  • Rhetorikseminare,
  • Persönlichkeitstraining,
  • EDV-Seminare und
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen. Voraussetzung ist jedoch, dass gleichzeitig ein Beschäftigungsverhältnis mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden besteht.

Förderfähige Kosten

Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Zuschüsse gewährt werden für:

  • Maßnahmenkosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • Notwendige Arbeitsmittel
  • Prüfungskosten
  • IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme.

Das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Das Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.

Innerhalb des Förderzeitraums können Zuschüsse von insgesamt 8.700 EUR für förderfähige Weiterbildungen bei der Zuständigen Stelle beantragt werden. Das sind jährlich 2.900 EUR - bei einem Eigenanteil von 10% pro Maßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht den Gesamtförderbetrag von 8.700 EUR.

Die Förderung erfolgt während bzw. nach Abschluss der Bildungsmaßnahme.

Synonyme:

Lebenslagen: Allgemeines, Finanzielle Hilfen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Bewerbungsschluss für das jährliche Auswahlverfahren ist jeweils am 15. November.

Falls eine langfristige Weiterbildung direkt nach Prüfungsabschluss begonnen wird, muss der Aufnahmeantrag für die Begabtenförderung (Stipendiatenstammblatt) bei der zuständigen Stelle vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Die Aufnahme erfolgt jeweils zum 1. Januar.

Rechtsbehelf:

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete: