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zur Leistung

Beruf im Handwerk; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

Es gibt in Deutschland circa 200 verschiedene Berufe im Handwerk.

Für 53 Berufe im Handwerk benötigen Sie zwingend eine bestimmte Berufsqualifikation. Das sind die „zulassungspflichtigen Handwerke“. Nur mit der nötigen Berufsqualifikation dürfen Sie dauerhaft selbständig in diesen Berufen arbeiten. Für diese 53 reglementierten Berufe gelten noch weitere Regelungen (siehe unter "Verwandte Themen").

Alle anderen Berufe im Handwerk sind nicht reglementiert. Das bedeutet: Wenn Sie dauerhaft selbständig in diesen Berufen arbeiten wollen, brauchen Sie keine bestimmte Berufsqualifikation.
Sie müssen Ihre ausländische Berufsqualifikation nicht anerkennen lassen. Sie haben aber das Recht auf ein Anerkennungsverfahren. Das Verfahren heißt „Gleichwertigkeitsfeststellung“. Eine Gleichwertigkeitsfeststellung bringt Ihnen Vorteile:

  • Am Ende des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid der Gleichwertigkeit. Der Bescheid ist ein Nachweis für Ihre Berufsqualifikation.
  • Der Bescheid ist ein offizielles und rechtssicheres Dokument. Sie und Ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können auf den Inhalt vertrauen.
  • Der Bescheid erhöht Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Ihre Berufsqualifikation mit dem Bescheid besser beurteilen.

Zuständige Stellen für die Gleichwertigkeitsfeststellung im Handwerk sind die regionalen Handwerkskammern.

Die zuständigen Stellen beraten Sie schon vor der Antragsstellung und identifizieren für Sie den passenden Beruf im Handwerk.

Synonyme:

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger)

Autor: Super-Admin

Formulare:

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern ist dann die zuständige Stelle, wenn Sie in München und Oberbayern arbeiten oder zukünftig arbeiten möchten.

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung im Handwerk (Bitte verwenden Sie dieses Formular nur, wenn Sie einen Antrag an die Handwerkskammer für München und Oberbayern senden möchten.)

Online Verfahren:

Um Sie bestmöglichst bei der Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses unterstützen zu können, ist eine Vorabberatung zur Gleichwertigkeitsfeststellung sinnvoll. Sie können uns die Informationen online übermitteln, wir prüfen diese und setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Vorabberatung zur Gleichwertigkeitsfeststellung - Informationen vorab übermitteln

Bevor Sie einen die Gleichwertigkeitsfeststellung online beantagen, ist es sinnvoll, Kontakt mit der Handwerkskammer aufzunehmen und sich zu dem Verfahren beraten zu lassen.

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Fristen:

Sollten Dokumente fehlen, setzt Sie die zuständige Behörde hierüber in Kenntnis und bestimmt, bis wann Sie die Dokumente nachzureichen haben.

Rechtsbehelf:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Das Rathaus und die Bibliothek schließen heute, Donnerstag den 28.11.2024 aufgrund der internen Weihnachtsfeier bereits um 17:00 Uhr!  

Vielen Dank für Ihr Verständnis.